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Geschäftsbedingungen

  1. ANNAHME. Wie hierin verwendet, bezieht sich „ASRaymond“ auf die strategische Geschäftseinheit ASRaymond der Barnes Group Inc. („Barnes Group Inc.“) Jede Bestellung („Bestellung“) der ASRaymond gilt als angenommen und der Verkäufer ist an die Bedingungen der Bestellung einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen gebunden, wenn (1) der Verkäufer die Bestellung schriftlich, insbesondere per Fax oder E-Mail, bestätigt, (2) der Verkäufer mit der Herstellung oder Beschaffung der Waren, die Gegenstand der Bestellung sind, beginnt, (3) er verspricht, die Waren gemäß den Bedingungen der Bestellung zu liefern, oder (4) er die Waren gemäß diesen Bedingungen versendet; mit der Maßgabe, dass in jedem Fall davon ausgegangen wird, dass der Verkäufer den Auftrag angenommen hat, wenn er nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Lieferung des Auftrags an den Verkäufer eine gegenteilige schriftliche Mitteilung erhält. Jede Annahme einer Bestellung ist auf die Annahme der ausdrücklichen Bedingungen der Bestellung und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen beschränkt. Jeder Vorschlag für zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder jeder Versuch des Verkäufers, solche Bedingungen in der Annahme des Verkäufers in irgendeiner Weise abzuändern, wird hiermit beanstandet und zurückgewiesen, aber solche Vorschläge haben keine Ablehnung des Auftrags zur Folge, es sei denn, solche Abweichungen betreffen die Beschreibung, die Menge, den Preis oder den Lieferplan der Ware, gelten aber als wesentliche Änderung derselben, und der Auftrag gilt ohne diese zusätzlichen oder anderen Bedingungen als vom Verkäufer angenommen. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass: DIE ANNAHME EINER BESTELLUNG SICH AUSDRÜCKLICH AUF DIE BESTELLUNGSBEDINGUNGEN UND DIESE ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN BESCHRÄNKT.

    Gilt eine Bestellung als Annahme eines früheren Angebots des Verkäufers, so ist diese Annahme ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass der Verkäufer alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen, die in dieser Bestellung und diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sind, akzeptiert und anerkennt, dass die Bestellung und diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen der Bestellung darstellen. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen automatisch und ausdrücklich in jede Bestellung aufgenommen werden, diese ergänzen und Teil der Bestellung werden, ohne dass es eines Hinweises auf diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der Bestellung bedarf.
  1. LIEFERUNG / VERLUSTGEFAHR / HÖHERE GEWALT / ÄNDERUNGEN. Die Lieferbedingungen sind auf der Vorderseite der Bestellung angegeben. Die Verpflichtung des Verkäufers, die in einer Bestellung oder anderweitig schriftlich von ASRaymond festgelegten Liefertermine, Spezifikationen und Mengen einzuhalten, ist von wesentlicher Bedeutung. ASRaymond kann jede Warenlieferung oder Teile davon, die (i) vor oder nach dem in der Bestellung oder anderweitig schriftlich von ASRaymond festgelegten Lieferdatum bei ASRaymond eingehen oder (ii) die die in der Bestellung angegebene Menge unter- oder überschreiten oder (iii) die nicht den Spezifikationen der Bestellung entsprechen, zurückweisen oder auf Kosten des Verkäufers zurücksenden. Die Annahme einer vorzeitigen, verspäteten oder anderen nicht konformen Bestellung gilt nicht als Verzicht von ASRaymond auf seine Rechte, die betreffende Bestellung zu stornieren oder die Annahme weiterer Lieferungen zu verweigern. In Bezug auf jeden angenommenen Auftrag hat ASRaymond das Recht, von Zeit zu Zeit Änderungen in Bezug auf Verpackung, Tests, Bestimmungsorte, Spezifikationen, Designs und Liefertermine vorzunehmen. Der Verkäufer informiert ASRaymond unverzüglich über alle durch solche Änderungen verursachten Kostensteigerungen oder -senkungen und eine angemessene Anpassung der Preise oder anderer Bedingungen wird in einer schriftlichen Änderung des Auftrags vereinbart. Wenn die Lieferungen des Verkäufers den Zeitplan nicht einhalten, kann ASRaymond, ohne seine anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, entweder eine beschleunigte Beförderung anordnen oder die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Verkäufer in Rechnung stellen oder den Auftrag ganz oder teilweise stornieren.

    ASRaymond kann die Lieferung oder Abnahme aus Gründen verzögern, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Der Verkäufer hält diese Waren auf Anweisung von ASRaymond zurück und liefert sie, sobald die Ursache für die Verzögerung beseitigt ist. ASRaymond haftet nur für die unmittelbaren Mehrkosten des Verkäufers, die durch das Zurückhalten der Ware oder die Verzögerung der Vertragserfüllung auf Verlangen von ASRaymond entstehen. Zu den Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von ASRaymond liegen, gehören unter anderem staatliche Maßnahmen oder das Versäumnis der Regierung zu handeln, wenn solche Maßnahmen erforderlich sind, terroristische oder kriegerische Handlungen, Streiks oder andere Arbeitsunruhen, Feuer oder Unwetter.

    Nachnahmesendungen ohne die schriftliche Zustimmung von ASRaymond werden nicht angenommen und auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückgeschickt. Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, (a) trägt der Verkäufer die Verantwortung und das Risiko für Verlust und Beschädigung der Waren, die Gegenstand der Bestellung sind, bis zur Lieferung dieser Waren in den Einrichtungen von ASRaymond, unabhängig von F.O.B. oder F.A.S. oder anderen festgelegten Liefer-, Inspektions- oder Abnahmepunkten; und (b) trägt der Verkäufer dieses Verlustrisiko auch nach einer Zurückweisung der Waren.
  1. PREIS. Der Verkäufer garantiert, dass die Preise für die an ASRaymond im Rahmen eines Auftrags verkauften Waren nicht ungünstiger sind als die Preise, die derzeit anderen Kunden des Verkäufers für die gleichen oder ähnliche Waren in ähnlichen Mengen eingeräumt werden. Für den Fall, dass der Verkäufer seinen Preis für solche Waren während der Laufzeit einer Bestellung reduziert, erklärt sich der Verkäufer bereit, ASRaymond den niedrigeren Preis in Rechnung zu stellen. Die in einem Auftrag angegebenen Preise unterliegen keiner Erhöhung und beinhalten alle Steuern und Gebühren.

  2. MENGE. ASRaymond ist nicht verpflichtet, Über- oder Unterlieferungen anzunehmen. Solche Sendungen oder Teile davon können angenommen oder auf Kosten des Verkäufers zurückgegeben werden. ASRaymonds Zählung wird für alle Sendungen abschließend sein. ASRaymond behält sich das Recht vor, die zu verschiedenen Terminen gemäß einer Bestellung zu liefernden Mengen zu erhöhen oder zu verringern, solange die Gesamtmenge die in der Bestellung angegebene Menge nicht überschreitet.

  3. VERPACKUNG. Alle Waren des Auftrags sind zum Schutz während des Versands und der Lagerung in geeigneten Behältern zu verpacken. Alle Verpackungen und Behälter und in jedem Fall die darauf angebrachten Etiketten müssen den geltenden einzelstaatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich und ohne Einschränkung der Umweltgesetze und -vorschriften. Es werden keine Kosten für Kartons, Umhüllung, Verpackung, Boxen, Kisten, Lieferung, Transport oder andere Kosten berechnet, es sei denn, die Berechtigung für solche Kosten ist ausdrücklich in der Bestellung festgelegt. Alle Sendungen müssen mit von ASRaymond zugelassenen Frachtführern erfolgen. Wenn die Lieferung durch einen üblichen Spediteur erfolgt, müssen die Frachtbriefe in zweifacher Ausfertigung mit Angabe des korrekten Gewichts und der Durchgangstarife übermittelt werden. Die auf der Bestellung angegebene ASRaymond-Bestellnummer muss auf dem Lieferschein stehen. Die ASRaymond-Teilenummer muss auf dem Lieferschein, dem Umkarton und gegebenenfalls dem Etikett der einzelnen Einheiten angegeben sein. Die Chargennummer des Materials/Produkts / Rückverfolgbarkeit und Herkunftsland müssen auf dem Lieferschein, dem Originalkarton und, falls zutreffend, auf dem Etikett der einzelnen Einheiten angegeben sein.

  4. GEWÄHRLEISTUNGEN. In Bezug auf alle Waren, die von ASRaymond gemäß einer Bestellung gekauft werden, garantiert der Verkäufer, (a) dass diese Waren neu, sicher, handelsüblich, von guter Qualität und frei von Design-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind; (b) dass der Verkäufer ein Eigentumsrecht an diesen Waren hat und dieses Eigentumsrecht an Barnes Group Inc. übertragen wird, (c) dass die Waren strikt den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder anderen von ASRaymond gelieferten Beschreibungen und allen anwendbaren staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften oder Regeln oder Anordnungen entsprechen, die für die Herstellung, den Transport, die Lizenzierung, Genehmigung oder Zertifizierung der Waren gelten; (d) dass der Verkäufer, wenn er den besonderen Zweck, für den ASRaymond die Waren zu verwenden beabsichtigt, kennt oder Grund hat, diesen zu kennen, garantiert, dass die Waren für diesen besonderen Zweck geeignet sein werden; (e) dass alle Waren oder Dienstleistungen mit den Angaben auf den Behältern oder Etiketten oder der Werbung für diese Waren übereinstimmen und dass diese Waren in jedem Fall so enthalten, verpackt, gekennzeichnet und etikettiert sind, wie es die Bestellung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die geltenden staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze und Vorschriften, einschließlich und ohne Einschränkung der Umweltgesetze und -vorschriften, verlangen.

    Sollte eine dieser Waren mangelhaft sein oder anderweitig nicht mit den in der Bestellung oder in einem anderen Schreiben von ASRaymond festgelegten Spezifikationen übereinstimmen, muss der Verkäufer nach ASRaymonds Ermessen und zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln von ASRaymond entweder ASRaymond eine Gutschrift für einen solchen Mangel oder eine solche Nichtübereinstimmung gewähren oder auf Kosten des Verkäufers eine solche Ware ersetzen, reparieren oder korrigieren. ASRaymond behält sich das Recht vor, festzustellen, ob ein Produktrückruf erforderlich ist, um alle nicht konformen Produkte aus ASRaymond- und Kundenstandorten zu entfernen und durch ein Produkt zu ersetzen, das den Anforderungen entspricht. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Kosten für einen Produktrückruf zu tragen. Diese Garantien gelten für die Barnes Group Inc., ihre Nachfolger, Abtretungsempfänger, verbundenen Unternehmen, Kunden und Benutzer ihrer Produkte und verstehen sich kumulativ und zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien. Alle Garantien gelten auch nach Inspektion, Prüfung, Abnahme, Bezahlung und Verwendung der Waren.
  1. EIGENTUMSTITEL. DDas Eigentumsrecht und das Recht auf unmittelbaren Besitz von jeglichem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle, Werkzeuge, Matrizen, Ausrüstung oder Material, das dem Verkäufer zur Verfügung gestellt oder von ASRaymond bezahlt wurde, verbleibt bei Barnes Group Inc. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses Eigentum auf eigene Kosten in gutem Zustand zu erhalten und ist für alle Verluste und Schäden daran verantwortlich, während er es in seinem Besitz hat, und darf es nur für die Produktion von Waren für ASRaymond verwenden. Der Verkäufer muss für dieses Eigentum eine Versicherung abschließen, die alle Risiken in Höhe der Wiederbeschaffungskosten abdeckt, und er muss die Barnes Group Inc. als zusätzlichen Versicherten in Bezug auf dieses Eigentum benennen, wobei diese Versicherung nach Wahl von ASRaymond die vollen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für jedes solche Eigentum, das verloren geht oder beschädigt wird, abdeckt.

  2. ENTSCHÄDIGUNG FÜR PRODUKTE. Der Verkäufer wird die Barnes Group Inc., ihre Nachfolger, Abtretungsempfänger, verbundenen Unternehmen, Kunden, Benutzer, Angestellten und Vertreter entschädigen und schadlos halten gegen jegliche und alle Haftung, Kosten, Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren), Schäden, Ansprüche und Klagegründe, die durch jegliche gemäß einer Bestellung verkauften Waren, durch jegliche Verletzung der Garantien des Verkäufers in Bezug auf solche Waren oder deren Verpackung, Behälter oder Etiketten, durch jegliche fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder durch die Ausführung jeglicher Arbeit oder anderer Aktivitäten durch den Verkäufer, seine Subunternehmer oder Vertreter auf dem Gelände der Barnes Group Inc. entstehen. Die vorstehende Freistellung gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer oder Barnes Group Inc. eine solche Klage oder Forderung verteidigt.

  3. ENTSCHÄDIGUNG FÜR PATENTE. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, nach Erhalt einer Mitteilung durch die Barnes Group Inc. unverzüglich die volle Verantwortung für die Verteidigung jeglicher Klagen oder Verfahren zu übernehmen, die gegen die Barnes Group Inc. oder ihre Kunden wegen angeblicher Patent-, Warenzeichen- oder Urheberrechtsverletzungen sowie wegen angeblichen unlauteren Wettbewerbs, der sich aus der Ähnlichkeit des Designs, des Warenzeichens oder des Aussehens der Waren ergibt, aufgrund der Verwendung oder des Verkaufs von Waren, die gemäß einer Bestellung verkauft wurden, erhoben werden, mit Ausnahme von Waren, die vollständig nach den Spezifikationen von ASRaymond hergestellt wurden. Der Verkäufer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, Barnes Group Inc., ihre Nachfolger, Abtretungsempfänger, verbundenen Unternehmen, Kunden, Benutzer, Angestellten und Vertreter von allen Ausgaben, Verlusten, Tantiemen, Gewinnen und Schäden (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) freizustellen, die aus der Einbringung eines solchen Prozesses oder Verfahrens resultieren, einschließlich eines Vergleichs oder eines Urteils, das in diesem Zusammenhang gefällt wurde. Die Barnes Group Inc. kann durch ihren eigenen Rechtsbeistand in einem solchen Prozess oder Verfahren vertreten werden und aktiv daran teilnehmen, wenn sie dies wünscht. Falls der Verkauf oder Gebrauch der Waren als Patent-, Urheberrechts- oder Warenzeichenverletzung befunden wird und ihr Gebrauch untersagt wird, kann die Barnes Group Inc. nach eigenem Ermessen alle Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe verfolgen, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zur Verfügung stehen, einschließlich, ohne Einschränkung, den Verkäufer aufzufordern, entweder für die Barnes Group Inc. das Recht zu beschaffen, solche Waren weiterhin zu benutzen oder zu verkaufen, sie so zu modifizieren, dass sie keine Verletzung mehr darstellen oder den gesamten Kaufpreis dafür zurückzuerstatten.

  4. EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN. Der Verkäufer stimmt zu, dass er alle anwendbaren Bestimmungen von Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Vorschriften einhalten wird und garantiert, dass alle Waren, die gemäß einer Bestellung verkauft werden, in Übereinstimmung mit diesen hergestellt werden. Auf Verlangen von ASRaymond wird der Verkäufer schriftliche Bescheinigungen über die Einhaltung dieser Bestimmungen vorlegen. Der Verkäufer verpflichtet sich hiermit und stimmt mit ASRaymond überein, dass er zu keiner Zeit während der Laufzeit einer Bestellung Zahlungen oder Geschenke an Regierungsbeamte oder Regierungsangestellte macht, die gegen geltende Regierungsgesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften verstoßen (einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act von 1977, in der Fassung des Foreign Corrupt Practices Act von 1988 und des International Anti-Bribery and Fair Competition Act von 1998). Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, den Verhaltenskodex für Lieferanten des Käufers im Abschnitt Investor Relations der Website des Käufers, die sich derzeit unter folgender Adresse befindet, einzuhalten: https://ir.barnesgroupinc.com/governance/highlights/default.aspx.

  5. INSPEKTION / PRÜFUNG / QUALITÄT. Weder der Empfang noch die Bezahlung der Waren gelten als Annahme. Alle Waren unterliegen der Inspektion und Genehmigung. ASRaymond behält sich das Recht vor, die Annahme von Waren abzulehnen und zu verweigern, die nicht den Anweisungen, Spezifikationen, Zeichnungen und Daten oder einer Garantie des Verkäufers (ausdrücklich oder stillschweigend) entsprechen. ASRaymond kann dem Verkäufer die Kosten für die Überprüfung der abgelehnten Waren in Rechnung stellen; nicht angenommene Waren werden auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgeschickt. Wenn mehr als fünf Prozent der Waren in einer Lieferung fehlerhaft, beschädigt oder nicht konform sind, kann die gesamte Lieferung zurückgewiesen werden. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen entbindet den Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Prüfung, Inspektion und Qualitätskontrolle. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Qualität, die Leistung, die Passform, die Form, die Funktion und das Aussehen aller vom Verkäufer gelieferten Waren, Komponenten und Unterkomponenten sowie für alle vom Verkäufer eingesetzten Hersteller und Lieferanten von Unterlieferanten und Subunternehmern. Der Verkäufer wird die Vertreter von ASRaymond über alle Änderungen an den Waren oder an den Herstellungsprozessen in Bezug auf die Waren informieren, die die Qualität, Leistung, Passform, Form, Funktion und das Aussehen der Waren oder die vom Kunden wahrgenommene Qualität oder Funktion der Waren beeinflussen könnten. Auf Anfrage von ASRaymond müssen alle Qualitätssicherungs- und Herstellungsprozesse zur Inspektion durch ASRaymond oder seine autorisierten Vertreter zugänglich gemacht werden. In Bezug auf Waren, deren Mängel oder Nichtübereinstimmung bei der Inspektion nicht offensichtlich sind, behält sich ASRaymond das Recht vor, den Austausch dieser Waren zu verlangen. Die hier dargelegten Rechtsmittel sind nicht ausschließlich, und ASRaymond kann den Verkäufer für alle Schäden haftbar machen, die sich aus einer Verletzung oder Nichterfüllung ergeben.

  6. RECHT AUF ZUGANG. ASRaymond und alle Kunden von ASRaymond haben das Recht, die Einrichtungen des Verkäufers während der normalen Geschäftszeiten zu angemessenen Zeiten zu betreten, um Waren, Einrichtungen, Ausrüstung, Werkzeuge und jegliches Eigentum von ASRaymond, das beim Verkäufer hinterlegt wurde, zu inspizieren und, ohne die Notwendigkeit einer gerichtlichen Anordnung, Eigentum zu entfernen, das ASRaymond oder einem Kunden von ASRaymond gehört, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, hinterlegtes Eigentum und Waren, Inventar oder Eigentum des Verkäufers, das an ASRaymond verkauft wurde. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, ähnliche Vereinbarungen mit den Herstellern und Lieferanten seiner Unterlieferanten und Subunternehmer zu treffen, so dass diese Hersteller und Lieferanten ASRaymond und den Kunden von ASRaymond die vorgenannten Zugangsrechte gewähren.

  7. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN. Der Verkäufer bewahrt alle Aufzeichnungen, die im Rahmen dieses Auftrags erstellt wurden, für einen Zeitraum von mindestens acht (8) Jahren nach Beendigung oder Ablauf des Auftrags auf, es sei denn, in dem Auftrag ist ein längerer Zeitraum angegeben oder ein längerer Zeitraum ist durch geltende Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben.

  8. CHEMIKALIEN. Der Verkäufer stellt sicher, dass alle an ASRaymond verkauften Chemikalien allen geltenden Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen und Vorschriften für den Verkauf in den Vereinigten Staaten und/oder Kanada entsprechen. Dazu gehören unter anderem der Toxic Substance Control Act und die Chemical Inventory Regulations der US-Umweltschutzbehörde. Alle Chemikalien müssen in Übereinstimmung mit allen geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetzen und -vorschriften gekennzeichnet, etikettiert und verpackt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Hazardous Materials Transportation Authorization Act von 1994, die Hazardous Materials Regulations des US-Verkehrsministeriums und gegebenenfalls die Workplace Hazardous Materials Information Systems von Kanada. Für alle Chemikalien müssen Sicherheitsdatenblätter gemäß dem Hazard Communication Standard des U.S. Department of Labor zur Verfügung gestellt werden. Alle Chemikalien müssen so gekennzeichnet, etikettiert und verpackt sein, dass sie den Anforderungen des von ASRaymond gewählten Paketzustellers entsprechen. Chemische Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können zurückgewiesen und auf Kosten des Verkäufers zurückgeschickt werden.

  9. VERSICHERUNG. Der Verkäufer unterhält und verlangt von seinen Subunternehmern und Vertretern den Abschluss: (1) einer allgemeinen Haftpflichtversicherung, einschließlich Vertragshaftung, Produkthaftung und Verkäuferhaftung, mit einer Deckungssumme von mindestens $1.000.000 für ein einzelnes Ereignis und $2.000.000 insgesamt pro Jahr, wobei die Barnes Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften als zusätzliche Versicherte genannt werden, sowie (2) eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeiterunfallversicherung. Der Verkäufer wird ASRaymond Versicherungszertifikate zur Verfügung stellen, die diese Versicherung belegen, wobei diese Zertifikate ausdrücklich vorsehen, dass die versichernde Gesellschaft die Barnes Group Inc. dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über die Annullierung, den Ablauf, die Reduzierung oder wesentliche Änderungen der Deckung einer solchen Versicherung informieren wird.

  10. VERTRAULICHKEIT. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Zeichnungen, Spezifikationen oder Daten, die von ASRaymond zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags erstellt wurden, vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht zum Nutzen einer anderen Partei zu verwenden oder offenzulegen. Der Verkäufer wird ASRaymond auf Anfrage alle diese Informationen und alle Kopien davon zur Verfügung stellen.

  11. WERBUNG. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Barnes Group Inc. keine Handelsnamen oder Warenzeichen der Barnes Group Inc., einschließlich und ohne Einschränkung ASRaymond, in irgendeiner Werbung oder anderweitig verwenden, oder in irgendeiner Weise veröffentlichen oder ankündigen, dass ASRaymond einen Auftrag erteilt hat.

  12. KÜNDIGUNG AUS GRÜNDEN DER ZWECKMÄSSIGKEIT. ASRaymond kann eine Bestellung oder einen Teil davon aus Gründen der Zweckmäßigkeit kündigen. Bei einer solchen Kündigung stellt der Verkäufer unverzüglich alle Arbeiten ein und veranlasst seine Lieferanten oder zugelassenen Subunternehmer, die Arbeit einzustellen. Der Verkäufer erhält eine angemessene Kündigungsgebühr, die aus einem Prozentsatz des Auftragspreises besteht, der den Anteil der vor der Kündigung geleisteten Arbeit widerspiegelt, zuzüglich der tatsächlichen direkten Kosten, die sich aus der Kündigung ergeben, sofern er innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung einen Nachweis für diese Kosten vorlegt. Der Verkäufer wird nicht für Arbeiten oder Materialien bezahlt, die nach Erhalt der Kündigung ausgeführt oder bestellt wurden, und auch nicht für Kosten, die den Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Verkäufers entstanden sind.

  13. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND. ASRaymond kann einen Auftrag oder einen Teil davon auch im Falle eines Verzugs des Verkäufers kündigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, verspätete Lieferungen, Lieferungen von fehlerhaften oder nicht konformen Produkten oder das Versäumnis, ASRaymond auf Anfrage angemessene Zusicherungen für die zukünftige Erfüllung zu geben. Im Falle einer solchen Kündigung ist ASRaymond gegenüber dem Verkäufer in keiner Weise haftbar, und der Verkäufer haftet gegenüber ASRaymond für alle Neben- und Folgeschäden, die sich aus einer solchen Nichterfüllung ergeben.

  14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON ASRAYMOND. ASRaymond haftet in keinem Fall für erwartete Gewinne oder für zufällige oder Folgeschäden des Verkäufers. Die Haftung von ASRaymond im Zusammenhang mit Ansprüchen jeglicher Art für Verluste oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung oder diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder aus deren Erfüllung oder Verletzung ergeben, übersteigt in keinem Fall die Kosten, die den Waren zuzuordnen sind, die den Anspruch begründen. Jede Klage, die sich aus einer solchen Leistung oder Verletzung seitens ASRaymond ergibt, muss innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Klagegrundes eingeleitet werden.

  15. GELTENDES RECHT. Der Vertrag, der sich aus einem Auftrag ergibt, unterliegt dem Recht des Staates Ohio. Durch die Annahme einer Bestellung: unterwirft sich der Verkäufer unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Bundesstaates Ohio oder der Zuständigkeit des US-Bezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Ohio für alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die im Zusammenhang mit der Bestellung entstehen; verzichtet auf jeglichen Einspruch gegen die Zuständigkeit der genannten Gerichte und erklärt sich mit der persönlichen Zuständigkeit der genannten Gerichte einverstanden.

  16. KEINE ABTRETUNG/VERZICHT. Kein Teil des Auftrags darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASRaymond übertragen oder untervergeben werden. Das Versäumnis von ASRaymond, auf der Erfüllung einer der Bedingungen eines Auftrags zu bestehen oder ein Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht, es sei denn, es erfolgt schriftlich und wird von ASRaymond unterzeichnet. Ein einmaliger Verzicht gilt danach nicht als Verzicht auf andere Bedingungen oder Rechte gleicher oder ähnlicher Art. Die hierin vorgesehenen Rechtsmittel sind kumulativ und ergänzend zu allen anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich oder nach billigem Ermessen vorgesehen sind.

  17. GESAMTER VERTRAG. Die Bestellung und diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie alle Dokumente, auf die in der Bestellung verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen ASRaymond und dem Verkäufer dar.

  18. VERRECHNUNG. Die Barnes Group Inc. hat das Recht, mit allen Beträgen, die dem Verkäufer geschuldet sind oder geschuldet werden können, alle Beträge, die der Verkäufer der Barnes Group Inc. unter jeder Bestellung oder anderweitig schulden kann, zu verrechnen.

  19. NICHT AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL. Alle Rechte und Rechtsmittel, die ASRaymond oder Barnes Group Inc. in der Bestellung und hierin gewährt werden, gelten zusätzlich zu und nicht anstelle von Rechten und Rechtsmitteln, die ASRaymond oder Barnes Group Inc. gemäß dem Einheitlichen Handelsgesetzbuch oder anderen anwendbaren Bundes-, Staats- oder lokalen Gesetzen, rechtlich oder nach Billigkeit, haben kann.

  20. AUSWIRKUNG DER UNGÜLTIGKEIT. Die vollständige oder teilweise Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit einer anderen Bestimmung.

  21. WIDERSPRÜCHLICHE BEDINGUNGEN. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen Vorrang vor den Bedingungen in der Bestellung.

  22. AUSFUHR-/EINFUHRRECHTLICHE ANFORDERUNGEN. Der Verkäufer ist für die Einhaltung der geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften sowie für die Einholung aller gesetzlich vorgeschriebenen oder von ASRaymond angeforderten Exportkontrolllizenzen verantwortlich. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Zustimmungen einholen, die die Einfuhr und den Transport der Waren in die Vereinigten Staaten oder in andere Länder (wie von ASRaymond angefordert) ermöglichen, oder sich selbst vergewissern, dass diese Lizenzen eingeholt wurden, und sicherstellen, dass Kopien dieser Lizenzen vor der Rechnung an ASRaymond gesendet werden. Der Verkäufer erklärt und garantiert, dass die Waren der Erklärung des Ursprungslandes („COO“) und der Exportkontrollklassifizierungsnummer („ECCN“) entsprechen, die der Verkäufer in Bezug auf sie bereitgestellt hat, und der Verkäufer muss ASRaymond bei oder vor der Lieferung eine Bescheinigung oder Erklärung des COO und der ECCN für jede der Waren vorlegen. Der Verkäufer muss ASRaymond unverzüglich über alle vorgeschlagenen Änderungen informieren, die den zuvor erklärten COO oder ECCN ändern würden, und eine neue Bescheinigung bis zum Datum der Lieferung der ersten Bestellung der von der Änderung betroffenen Waren oder innerhalb von neunzig (90) Tagen nach einer solchen Änderung vorlegen, je nachdem, was zuerst eintritt.

  23. DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 11246. Verbietet die Diskriminierung durch Bundesauftragnehmer und Unterauftragnehmer auf der gleichen Grundlage wie Titel VII und verlangt die Ausarbeitung von Programmen zur Förderung von Maßnahmen. Die Barnes Group Inc. verpflichtet sich, ihre Einstellungs-, Beförderungs- und Personalpraktiken darauf auszurichten, qualifizierten Personen Chancengleichheit zu bieten, ungeachtet ihrer Rasse, Hautfarbe, ihres Glaubens, ihrer Religion, ihrer nationalen Herkunft, ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung oder ihres Status als Veteran der Vietnam-Ära.

  24. FAR-KLAUSELN DURCH VERWEIS EINGEFÜGT. Wenn ASRaymond diesen Vertrag oder diese Bestellung im Rahmen eines Hauptvertrags der Regierung ausgestellt hat, werden die unten aufgeführten Klauseln der Federal Acquisition Regulation (FAR) durch Verweis in diesen Vertrag oder diese Bestellung aufgenommen, mit derselben Kraft und Wirkung, als ob sie im vollen Wortlaut wiedergegeben wären.
  • (a) 52.203-7 ANTI-KICKBACK PROCEDURES (JUL 1995)
  • (b) 52.203-12 LIMITATION ON PAYMENTS TO INFLUENCE CERTAIN FEDERAL TRANSACTIONS (SEP 2007)
  • (c) 52.203-13 CONTRACTOR CODE OF BUSINESS ETHICS AND CONDUCT (DEC 2008) (Offenlegungen gemäß dieser Klausel sind direkt an die in der Klausel genannten staatlichen Stellen zu richten.)
  • (d) 52.219-8 UTILIZATION OF SMALL BUSINESS CONCERNS (MAY 2004)
  • (e) 52.222-21 PROHIBITION OF SEGREGATED FACILITIES (FEB 1999)
  • (f) 52.222-26 EQUAL OPPORTUNITY (APR 2002)
  • (g) 52.222-35 EQUAL OPPORTUNITY FOR SPECIAL DISABLED VETERANS, VETERANS OF THE VIETNAM ERA, AND OTHER ELIGIBLE VETERANS (DEC 2001)
  • (h) 52.222-36 AFFIRMATIVE ACTION FOR WORKERS WITH DISABILITIES (JUN 1998)
  • (i) 52.222-39 NOTIFICATION OF EMPLOYEE RIGHTS CONCERNING PAYMENT OF UNION DUES OR FEES (DEC 2004)
  • (j) 52.222-50 COMBATING TRAFFICKING IN PERSONS (FEB 2009)
  • (k) 52.225-5 TRADE AGREEMENTS (NOV 2007)
  • (l) 52.225-13 RESTRICTIONS ON CERTAIN FOREIGN PURCHASES (FEB 2006)
  • (m) 52.243-1 CHANGES-FIXED-PRICE (AUG 1987)
  • (n) 52.247-64 PREFERENCE FOR PRIVATELY OWNED U.S. FLAG COMMERCIAL VESSELS (FEB 2006)
  • (o) 52.249-2 TERMINATION FOR CONVENIENCE OF THE GOVERNMENT (FIXED-PRICE) (MAY 2004)
  • (p) 52.249-8 DEFAULT (FIXED-PRICE SUPPLY AND SERVICE) (APR 1984)
  1. DFARS-KLAUSELN DURCH VERWEIS EINGEFÜGT. Wenn ASRaymond diesen Vertrag oder diese Bestellung im Rahmen eines Hauptvertrags mit dem Verteidigungsministerium ausgestellt hat, werden die unten aufgeführten FAR-Ergänzungsklauseln des Verteidigungsministeriums (Department of Defense FARS) ebenfalls durch Verweis in diesen Vertrag oder diese Bestellung aufgenommen, und zwar mit derselben Kraft und Wirkung, als ob sie im vollen Wortlaut wiedergegeben wären, und sie gelten für diesen Vertrag oder diese Bestellung.
  • (a) 252.225-7014 PREFERENCE FOR DOMESTIC SPECIALTY METALS (JUN 2005)
  • (b) 252.225-7021 TRADE AGREEMENTS (JUN 2006)
  • (c) 252.247.7023 TRANSPORTATION OF SUPPLIES BY SEA (MAY 2002)
  • (d) 252.247.7023 NOTIFICATION OF TRANSPORTATION OF SUPPLIES BY SEA (MAR 2000)
  1. EINFÜgUNG ZUSÄTZLICHER FAR- UND DFARS-KLAUSELN IM HAUPTVERTRAG. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Klauseln werden alle FAR- und DFARS-Klauseln, die im Hauptvertrag von ASRaymond enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird und die aufgrund des Hauptvertrags, eines Gesetzes oder einer Vorschrift in Unterverträgen oder Bestellungen im Rahmen des Hauptvertrags enthalten sein müssen, ebenfalls durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen, und zwar mit derselben Kraft und Wirkung, als ob sie im vollen Wortlaut wiedergegeben wären, und sie gelten für diesen Vertrag oder diese Bestellung.

  2. AUSLEGUNG VON FAR- UND DFARS-KLAUSELN, DIE DURCH VERWEIS EINGEFÜGT WERDEN. Für alle FAR- und DFARS-Klauseln, die in diesen Subunternehmervertrag oder Auftrag integriert sind:
  • (a) „ASRaymond strategic business unit of Barnes Group Inc.“ durch „Government“ oder „United States“ in der gesamten Klausel ersetzen; und
  • (b) „ASRaymond Strategic Business Unit of Barnes Group Inc. Procurement Representative“ durch „Contracting Officer“, „Administrative Contracting Officer“ und „ACO“ in dieser Klausel ersetzen.

    Wenn das Datum oder der Inhalt einer der oben aufgeführten FAR- oder DFARS-Klauseln von dem Datum oder dem Inhalt der in den Hauptvertrag aufgenommenen Klausel abweicht, gilt das Datum oder der Inhalt der in den Hauptvertrag aufgenommenen Klausel. Wenn eine der vorstehend aufgeführten FAR- oder DFARS-Klauseln mit einer der FAR- oder DFARS-Klauseln im Hauptvertrag von ASRaymond kollidiert, hat die Klausel im Hauptvertrag Vorrang.
  1. STREITIGKEITEN. Bis zur endgültigen Beilegung eines Streitfalls im Rahmen dieses Vertrags wird der VERKÄUFER sorgfältig mit der Erfüllung dieses Vertrags gemäß den Anweisungen von ASRaymond fortfahren.

  2. KONFLIKTMINERALE. Wenn die unter dieser Bestellung gelieferten Waren Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten, sichert der Verkäufer zu und gewährleistet, dass er Abschnitt 1502 des Dodd-Frank-Gesetzes (das „Gesetz“) einhält, der verlangt, dass der Abbau solcher Mineralien nicht direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanziert oder begünstigt, die Menschenrechtsverletzungen in den unter das Gesetz fallenden Ländern begehen, wie im Gesetz definiert. Der Verkäufer sichert zu, dass er über ein Programm zur Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette verfügt, um die Einhaltung des Vorstehenden zu erleichtern, und erklärt sich bereit, dem Käufer auf schriftliche Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist seine Aufzeichnungen zur Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette für die Waren zur Verfügung zu stellen.